Ihr Meisterbetrieb für die professionelle
Grabpflege in Gelsenkirchen

Service: 0209 4 22 49 oder 0157 7381 9519

Garten des Trostes II Garten des Trostes II Garten des Trostes II Garten des Trostes II Garten des Trostes II

Gärten des Trostes

Allgemeine Infomationen

Garten des Trostes

Vor der Beisetzung: Wenn eine Beisetzung in den Gärten des Trostes stattfindet bereiten wir die Grabstelle ansprechend vor.

Nach der Beisetzung: Wir räumen die Trauerspenden, wenn diese verwelkt sind, ab. Danach wird das Grab bepflanzt und hergerichtet.

Grabgaben: Wir bitten Sie, die Hinterbliebenen, dafür Sorge zu tragen, dass verwelkte und unansehnliche Grabgaben entfernt werden. Im Sinne eines gepflegten Gesamtbildes des Grabfeldes werden diese ansonsten von uns beim nächsten Pflegegang abgeräumt.

Bestatter

Jeder Bestatter kann während eines Bestattungsvorsorge- oder eines konkreten Beratungsgesprächs ein Grab in den Gärten des Trostes anbieten.
Gerne kann der Bestatter für Sie oder die Hinterbliebenen einen Termin mit uns vereinbaren. In beiden Situationen beraten wir Sie gerne.

Dauergrabpflegevertrag (DGP)

Gräber in den Gärten des Trostes können grundsätzlich nur in Zusammenhang mit einem Dauergrabpflegevertrag in Auftrag gegeben werden. Der Grabpflegevertrag wird mit der Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG (FGG) geschlossen und muss vor der Beisetzung unterschrieben sein.
Dieser Dauergrabpflegevertrag ist mit Unterschrift rechtskräftig gültig.

Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG (FGG)

Die FGG verwaltet das Geld treuhänderisch, welches nach Abschluss eines Dauergrabvertrages eingezahlt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fgg-online.de

Kosten

Kosten
Siehe hierzu Preise GE Hessler und Preise GE Rotthausen.
Diese Preise beinhalten die Grundgestaltung des Grabfeldes, die Grabanlage, das Grabmal mit Beschriftung, die Grabpflege, die Grabsteinreinigung, das Beheben von Sinkschäden, die Erneuerung der Bepflanzung und Pflege des Gesamtfeldes für 25 Jahre.

Grabpflegevertrag
Ein Grab kann nur über einen Dauergrabpflegevertrag in Auftrag gegeben werden. Der Grabpflegevertrag wird mit der FGG geschlossen und muss vor der Beisetzung unterschrieben sein.

Städtische Gebühren
Bei Belegung eines Grabes werden von der zuständigen Kommune grundsätzlich zusätzliche Gebühren erhoben. Die aktuellen Preise finden Sie unter www.gelsendienste.de/friedhoefe/was_kostet_es/default.asp. Die städtischen Gebühren werden von GELSENDIENSTE nach der Beisetzung separat in Rechnung gestellt.

Bearbeitungsgebühr
Unsere Preise sind Endpreise inklusive 6% Bearbeitungsgebühr. Diese Bearbeitungsgebühr dient dazu, den von Ihnen entrichteten Betrag treuhänderisch zu verwalten. Gleichzeitig kontrolliert die eingesetzte Treuhandstelle (FGG) unsere Dienstleistung.

Zahlungstermin
Der im Dauergrabpflegevertrag vereinbarte Betrag ist sofort bei Vertragsabschluss zu entrichten.

Grabgaben

Gerne können Sie Grabgaben, die sich in das Gesamtbild des Grabfeldes einfügen, aufstellen. Hierfür ist auf jedem Grab eine Steinplatte als Ablagefläche vorgesehen. Wir bitten Sie verwelkte und nicht mehr ansehnliche Grabgaben zu entfernen. Durch das Abräumen dieser Grabgaben durch die Gärtnergemeinschaft Simon-Gerlemann entsteht kein Reklamationsgrund.

Grablampen

Wir halten für Sie eine Auswahl verschiedener, formschöner Grablampen bereit. Gerne beraten wir Sie, wo wir diese auf dem Grab Ihres verstorbenen Angehörigen platzieren können.

Grabsteine

Für jeden Bereich in den Gärten des Trostes sind spezielle Grabsteine vorgesehen. Auf Wunsch und gegen Aufpreis haben Sie die Möglichkeit aus zwei zusätzlichen Varianten zu wählen. Da es sich bei allen Grabsteinen um ausgewählte Exemplare handelt, die extra für die Gärten des Trostes angefertigt werden, können es von der Beisetzung bis zum Aufstellen des Grabmals in Einzelfällen bis zu vier Monaten vergehen.

Pflege der Grabsteine
Die Grabsteine werden von uns im Rahmen der Grabpflege gesäubert. Die Kosten hierfür sind in den Grabpflegekosten enthalten.

Grabvasen

Sie können zum Aufstellen von Sträußen Grabvasen mitbringen. Allerdings möchten wir vermeiden, dass sich auf den Gräbern Ansammlungen von Vasen und Werkzeugen bilden. Sollten sich zu viele Vasen auf einem Grab befinden, entfernen wir diese im Interesse des Gesamteindrucks des Grabfeldes.

Lageplan

weiter Lageplan Garten des Trostes 3 Hessler
weiter Lageplan Urnengräber (einfach) Garten des Trostes 3 Hessler
Weitere Lagepläne über die Gräber in den Gärten des Trostes halten wir gerne für Sie bereit.

Pavillon

Jeweiliges Zentrum in den Gärten des Trostes ist ein großer Pavillon, in dem Sie Sitzgelegenheiten finden. Nutzen Sie diesen als Ort der Ruhe, der Entspannung und der Begegnung.

Pflege und Bepflanzung des Grabfeldes

Pflege
Der Pflegeintervall des Geamtfeldes und des einzelnen Grabes wird, an die jahreszeitlichen Bedingungen angepasst, von uns festgelegt. Für Sie fallen somit keine Arbeiten am Grab an. Sie können die Zeit am Grab komplett dem Gedenken widmen.

Bepflanzung
Garten des Trostes Die Gesamtgestaltung der Gärten des Trostes gibt die Anordnung der Pflanzen und der individuellen Bepflanzung vor. Gegebenenfalls kann auf dem einzelnen Grab ein Pflanzbeet angelegt werden, sofern es sich in die Gesamtgestaltung einordnet. Diese individuelle Bepflanzung durch uns wird separat berechnet. Gerne beraten wir Sie dahingehend.

Reservierung

Das Reservieren eines Grabes ist grundsätzlich möglich. Bitte sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich.

Ruhefrist

Die Ruhefrist der Gräber in den Gärten des Trostes beträgt 25 Jahre. Die Gräber werden nach Ablauf der Ruhefrist abgeräumt. Die Kosten für das Abräumen der Gräber sind im Dauergrabpflegevertrag enthalten.

Sicherheit

Grundlage für die Bestattung in den Gärten des Trostes ist der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages vor der Beisetzung. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass die Gärten des Trostes über die gesamte Ruhefrist von 25 Jahren gepflegt werden. Das heisst: Absolute Sicherheit und Kostenkontrolle für Sie!

Sitzgelegenheit

Die Gärten des Trostes sollen für Sie ein Ort der Ruhe, der Begegnung und des Verweilens sein. Daher bitten wir Sie, auch ein wenig darauf zu achten, dass alle Gemeinschaftsbereiche in einem gepflegten und sauberen Zustand wieder verlassen werden.

Verkauf

Die Firmen Gerlemann und Simon Natur erleben GmbH sowie die FGG und alle Bestatter können Gräber in den Gärten des Trostes verkaufen.

Zum Schluss

Garten des Trostes

Wenn ein uns nahestehender Mensch verstirbt, müssen wir innerhalb sehr kurzer Zeit unendlich viele kleinere und größere, oft sehr weitreichende Entscheidungen treffen. Dies trifft uns in einer Ausnahmesituation, in der wir uns durch tiefe Trauer oft wie gelähmt fühlen, selbst die kleinste Entscheidungsfindung eine enorme Anstrengung erfordert – uns nicht mehr bei uns selbst und unserer Trauer verbleiben lässt.
Hier kann es hilfreich sein, wenn bereits im Voraus Gespräche im Kreis der Familie und der nahen Angehörigen geführt wurden. Zweifellos berühren solche Gespräche Tabus und muten allen Beteiligten viel zu – im besten Falle mag das Ergebnis jedoch größere innere Klarheit und tiefe Erleichterung für alle Beteiligten bedeuten.
Wir hoffen, dass diese Seite dazu dienen konnte, einige für Sie wichtige Fragen zu beantworten. Vielleicht füllt es Ihnen aufgrund dieser Informationen leichter, mit einander ins Gespräch zu kommen. Hierzu ein wenig beigetragen zu haben, würde uns sehr freuen! Sicherlich konnten wir nicht alle Fragen beantworten, so manche mag übrig geblieben, oder gerade durch die Beschäftigung mit den angesprochenen Themen für Sie ganz konkret neu aufgeworfen worden sein.
Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen!
Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.



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